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GrosshandelSolar ist ein Teil von De Jonge Techniek B.V.
Hier is de vertaling in het Duits:
Artikel 1. Anwendbarkeit
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der Jonge Technik B.V. unter der Handelskammer-Nummer: 85977012, tätig unter dem Handelsnamen "Groothandelsolar", und alle mit der Jonge Technik B.V. geschlossenen Verträge.
1.2 Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, in welchem Fall die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen unvermindert in Kraft bleiben.
1.3 Wenn der Käufer ebenfalls auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist, gelten diese Bedingungen nicht, es sei denn, die Jonge Technik B.V. hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Unter "Käufer" versteht man jeden Besucher der Internetseiten sowie jede natürliche oder juristische Person, die in irgendeiner Form von vertraglicher Beziehung mit der Jonge Technik B.V. steht oder tritt.
1.5 Die Jonge Technik B.V. ist berechtigt, bei der Ausführung eines Vertrags mit dem Käufer Dritte heranzuziehen.
1.6 Die Jonge Technik B.V. behält sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu ergänzen.
Artikel 2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Angebote oder Preisangaben sollten als eine Einladung an potenzielle Käufer betrachtet werden, ein Angebot abzugeben. Die Jonge Technik B.V. ist in keiner Weise daran gebunden, es sei denn, dies ist schriftlich und eindeutig festgelegt. Die Annahme der Einladung durch den potenziellen Käufer gilt als Angebot und führt nur dann zu einem Vertragsabschluss, wenn die weiteren Bestimmungen dieses Artikels erfüllt sind.
2.2 Angebote gelten, solange der Vorrat reicht.
2.3 Ein persönliches Angebot ist zwei (2) Wochen gültig, sofern im Angebot nicht eine andere Frist angegeben ist.
2.4 Ein Angebot des potenziellen Käufers gemäß Artikel 2.1 wird in einem der folgenden Fälle als gemacht betrachtet:
2.5 Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Auftragsbestätigung dem Käufer übergeben oder, im Falle einer Online-Anfrage, an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Dieser Vertrag kann von der Jonge Technik B.V. widerrufen werden, wenn der Käufer die Bedingungen nicht erfüllt oder in der Vergangenheit nicht erfüllt hat. In diesem Fall wird die Jonge Technik B.V. den Käufer innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eingang der Bestellung informieren.
2.6 Käufer und Jonge Technik B.V. vereinbaren ausdrücklich, dass durch die Nutzung elektronischer Kommunikationsformen ein gültiger Vertrag zustande kommt, sobald die Bedingungen in Artikel 2.4 und 2.5 erfüllt sind. Insbesondere das Fehlen einer herkömmlichen Unterschrift beeinträchtigt nicht die verbindliche Kraft des Angebots und dessen Annahme. Die elektronischen Dateien der Jonge Technik B.V. gelten, soweit das Gesetz dies zulässt, als Beweis.
2.7 Informationen, Bilder, mündliche Mitteilungen, telefonische oder per E-Mail übermittelte Angaben usw. bezüglich aller Angebote und der Hauptmerkmale der Produkte werden so genau wie möglich wiedergegeben oder gemacht. Die Jonge Technik B.V. garantiert jedoch nicht, dass alle Angebote und Produkte vollständig den gegebenen Informationen usw. entsprechen. Abweichungen können grundsätzlich nicht zu Schadenersatz und/oder Kündigung führen.
2.8 Alle Daten, Annahmen, Schätzungen, Ertragsberechnungen, Amortisationszeiten, Subventionsbeträge und alle anderen Faktoren, die möglicherweise der Entscheidung des Käufers zugrunde liegen, einen Vertrag abzuschließen, ob bekannt oder nicht bei der Jonge Technik B.V., liegen im Risikobereich des Käufers.
2.9 Bei einer Vertragskündigung durch den Käufer sind dem Käufer die folgenden Beträge an die Jonge Technik B.V. geschuldet: 15% der Hauptsumme nach einer 3-tägigen Bedenkzeit ab Vertragsdatum, nach Mitteilung des Installationsdatums 50% der Hauptsumme und 14 Tage vor Beginn der geplanten Arbeiten 80% der Hauptsumme. Die betreffenden Beträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach Kündigung bezahlt werden.
Artikel 3. Preise
3.1 Alle Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, in Euro angegeben, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich.
3.2 Sonderangebote gelten nur solange der Vorrat reicht.
3.3 Der Käufer schuldet den Preis, den die Jonge techniek B.V. in ihrer Bestätigung gemäß Artikel 2.5 dieser Bedingungen mitgeteilt hat. Offensichtliche (Manipulations-)Fehler im Preisangebot, wie offenkundige Unrichtigkeiten, können auch nach Vertragsabschluss von der Jonge techniek Duurzame Totaaloplossingen korrigiert werden.
3.4 Lieferkosten sind nicht im Preis enthalten. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten besondere Tarife. Für bestimmte Zahlungsmethoden gelten besondere Bedingungen bezüglich der Liefermethode und den damit verbundenen Kosten. Dies wird dem Käufer deutlich mitgeteilt.
3.5 Wenn nach dem Angebotsdatum eine oder mehrere Kostenfaktoren steigen, auch aufgrund vorhersehbarer Umstände, ist die Jonge techniek Duurzame Totaaloplossingen berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Eine solche Preiserhöhung gibt Nicht-Verbrauchern nicht das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Tritt eine Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss auf, kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 10 Tagen per Einschreiben kündigen, es sei denn, die Preiserhöhung ergibt sich aus einer gesetzlichen Pflicht oder wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgt.
Artikel 4. Bezahlung
4.1 Bei Bestellungen kann auf folgende Weise bezahlt werden:
4.2 Wenn die Jonge techniek Duurzame Totaaloplossingen eine Zahlungsfrist vereinbart hat, tritt durch das bloße Verstreichen dieser Frist der Käufer in Verzug. Zahlungsfristen können nur schriftlich vereinbart werden, wobei dann bestimmte Bedingungen festgelegt und vereinbart werden.
4.3 Bei Nicht- oder verspäteter Zahlung durch den Käufer ist vom Tag, an dem die Zahlung spätestens hätte erfolgen müssen, bis zum Tag der vollständigen Zahlung auf den ausstehenden Betrag der gesetzliche Zinssatz geschuldet.
4.4 Zu Lasten des Käufers gehen auch alle (außer-)gerichtlichen Inkassokosten jeglicher Art, die die Jonge techniek Duurzame Totaaloplossingen aufgrund der Nichterfüllung durch den Käufer seiner (Zahlungs-)Verpflichtungen hat machen müssen. Die vom Käufer geschuldeten außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15% des geschuldeten Betrags und niemals mehr als die maximal zulässigen Inkassokosten. Die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen kann bis zur Zahlung des Rechnungsbetrags ausgesetzt werden.
4.5 Im Falle einer verspäteten Zahlung ist die Jonge techniek Duurzame Totaaloplossingen berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die (weitere) Lieferung bis zum Zeitpunkt auszusetzen, zu dem der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist, einschließlich der Zahlung von fälligen Zinsen und Kosten.
4.6 Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ist die Jonge techniek Duurzame Totaaloplossingen ohne jegliche vorherige Mahnung und/ oder Inverzugsetzung berechtigt, die Produkte zurückzuholen und den Vertrag zu kündigen. Der Käufer erteilt der Jonge techniek Duurzame Totaaloplossingen die Erlaubnis, die Produkte gegebenenfalls zu entfernen und zurückzuholen und wird der Jonge techniek Duurzame Totaaloplossingen alle Möglichkeiten dazu bieten. Diese Erlaubnis gilt auch für Fälle, in denen eine Aneignung oder Ähnliches stattgefunden hat. Die Entfernung der Produkte erfolgt auf Kosten des Käufers. Bei der Entfernung der Produkte ist die Jonge techniek Duurzame Totaaloplossingen nicht verpflichtet, die für das Produkt verlegten Leitungen, Anbauteile usw. zu entfernen und/ oder die getroffenen baulichen Maßnahmen rückgängig zu machen.
Artikel 5. Lieferung und Lieferzeit
5.1 Bestellungen werden so schnell wie möglich geliefert. Grundsätzlich strebt die Jonge techniek Duurzame Totaaloplossingen an, Bestellungen innerhalb von fünf Arbeitstagen zu versenden. Die maximale Lieferzeit beträgt 90 Tage nach Erhalt der Bestellung, mit Ausnahme von Vorauszahlungen, bei denen die maximale Lieferzeit 75 Tage nach Erhalt der Zahlung beträgt. Die angegebene Lieferzeit dient nur zur Orientierung und gilt nie als endgültiger Zeitpunkt. Für einige Produkte, insbesondere für Solarsysteme, variieren jedoch Lieferzeiten und Marktpreise je nach aktueller weltweiter Nachfrage und Angebot. Die Jonge techniek Duurzame Totaaloplossingen wird geänderte Lieferzeiten so schnell wie möglich bekannt geben. Die Jonge techniek Duurzame Totaaloplossingen kann weitere Informationen zu Lieferzeiten auf der Website oder auf andere Weise schriftlich bekannt geben. Diese Informationen sind nur indikativ.
5.2 Wenn ein Produkt, das vorübergehend nicht vorrätig ist, vom Käufer bestellt wird, wird angegeben, wann das Produkt wieder verfügbar ist. Die Jonge techniek Duurzame Totaaloplossingen bemüht sich, Verzögerungen innerhalb von drei Arbeitstagen per E-Mail oder telefonisch dem Käufer mitzuteilen.
5.3 Lieferungen von versendeten Bestellungen erfolgen an die Adresse, die der Käufer bei Abschluss des Vertrages angegeben hat.
5.4 Sobald die zu liefernden Produkte an der angegebenen Lieferadresse angeliefert wurden, geht das Risiko bezüglich dieser Produkte auf den Käufer über. Bei Lieferungen, die vom Käufer abgeholt werden, geht das Risiko bezüglich dieser Produkte beim Übergang, spätestens jedoch vor dem Einladen, auf den Käufer über.
5.5 Lieferungen können aus praktischen Gründen in Teilen erfolgen.
5.6 Bei Lieferungen auf die Watteninseln und ins Ausland können abweichende Bedingungen gelten.
Artikel 6. Umtausch
6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach Erhalt genau zu prüfen und eventuelle Mängel oder Beschädigungen sofort zu melden. Transportschäden müssen auch unverzüglich dem betreffenden Transportunternehmen gemeldet werden. Software oder ähnliche Produkte können nur innerhalb von 3 Tagen und in der Originalverpackung umgetauscht werden, deren Siegel nicht gebrochen wurde. Ein Umtausch ist nur gegen Vorlage der Originalrechnung möglich.
Artikel 7. Rücksendung / Widerrufsrecht
7.1 Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist endet 14 Tage nach dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt in Besitz genommen hat. Nach Widerruf hat der Käufer noch 14 Tage Zeit, um die Produkte zurückzusenden.
7.2 Im Falle von Dienstleistungen (einschließlich Installation von Solarmodulen) endet die Widerrufsfrist 14 Tage nach Vertragsabschluss.
7.3 Nachdem der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, erhält er alle Zahlungen, einschließlich eventueller Versandkosten für die Hinsendung, innerhalb von vierzehn Tagen zurück.
7.4 Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für:
Artikel 8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Das Eigentum an Produkten geht, unabhängig von der tatsächlichen Lieferung, erst dann auf den Käufer über, wenn dieser alles, was er aufgrund irgendeines Vertrags mit der Jonge techniek Duurzame Totaaloplossingen schuldet, vollständig beglichen hat, einschließlich Zinsen und Kosten, auch von früheren oder späteren Lieferungen und eventuell im Zusammenhang mit den Produkten durchgeführten oder noch durchzuführenden Arbeiten.
8.2 Der Käufer darf die Produkte, bevor das Eigentum an ihnen übergegangen ist, nicht belasten, verkaufen, weitergeben, veräußern oder in sonstiger Weise belasten.
Artikel 9. Installation und Montage
9.1 Das Produkt wird vom Käufer selbst installiert und angeschlossen, es sei denn, es wurde vereinbart, dass die Installation des Produkts durch Jonge Technik Nachhaltige Gesamtlösungen durchgeführt wird. Unter Installation ist hier die Aufstellung und ggf. der Anschluss des Produkts in einer Weise zu verstehen, dass unter den gegebenen Umständen eine gute Leistung erzielt werden kann. Eventuelle Grab- und Abrissarbeiten sowie das Bohren durch Decken sind nicht im Standardinstallationsumfang enthalten. Diese können nach Absprache als Zusatzarbeit durchgeführt werden.
9.2 Der Käufer ist gegenüber Jonge Technik Nachhaltige Gesamtlösungen verantwortlich für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung aller Einrichtungen, Vorrichtungen bzw. Bedingungen, die für die Aufstellung des zu montierenden Produkts bzw. für die ordnungsgemäße Funktion des Produkts im montierten Zustand erforderlich sind.
9.3 Unbeschadet des zuvor Bestimmten stellt der Käufer sicher, dass im Falle von Dienstleistungen durch Jonge Technik Nachhaltige Gesamtlösungen a) das Personal von Jonge Technik Nachhaltige Gesamtlösungen bzw. von ihr beauftragte Dritte, sobald sie am Aufstellungsort angekommen sind, Zugang haben und die Arbeiten zu normalen Arbeitszeiten beginnen und fortsetzen können und außerdem, wenn Jonge Technik Nachhaltige Gesamtlösungen dies für notwendig hält, auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten, vorausgesetzt, sie hat den Käufer rechtzeitig darüber informiert. b) die Zufahrtswege zum Aufstellungsort für den notwendigen Transport geeignet sind. c) der vorgesehene Aufstellungsort für Lagerung und Montage geeignet ist. d) alle notwendigen Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen ergriffen und eingehalten werden und dass alle Maßnahmen ergriffen und eingehalten werden, um den geltenden staatlichen Vorschriften für Montage und Installation zu entsprechen. e) am Aufstellungsort des Produkts kein Asbest vorhanden ist. f) soweit anwendbar, sorgt der Käufer dafür, dass Jonge Technik Nachhaltige Gesamtlösungen rechtzeitig über die für die Dienstleistungen erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen sowie über die vom Käufer im Rahmen der Durchführung der Dienstleistungen bereitzustellenden Informationen verfügen kann.
9.4 Der Käufer muss sicherstellen, dass Arbeiten und/oder Lieferungen, die nicht zu den Montage-/Installationsarbeiten von Jonge Technik Nachhaltige Gesamtlösungen oder dem von ihr beauftragten Dritten gehören, so und rechtzeitig durchgeführt werden, dass die Durchführung der Arbeiten durch oder im Auftrag von Jonge Technik Nachhaltige Gesamtlösungen nicht verzögert wird. Sollte dennoch eine Verzögerung in diesem Sinne eintreten, muss der Käufer Jonge Technik Nachhaltige Gesamtlösungen rechtzeitig darüber informieren.
9.5 Der Kunde sorgt dafür, dass ein eventueller Stromausfall im elektrischen System bei Computern oder einem Alarmsystem keine Probleme verursacht. Jonge Technik Nachhaltige Gesamtlösungen wird versuchen, die stromlose Zeit anzukündigen und so kurz wie möglich zu halten, übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, die damit zusammenhängen oder daraus resultieren könnten.
9.6 Wenn im Angebot auch der Anschluss des Produkts an den Verteilerkasten enthalten ist, versteht man darunter das Einrichten eines neuen Stromkreises und die Verkabelung von diesem Stromkreis. Weitere Anpassungen wie das Verstärken der Hauptstromversorgung oder Hauptkabel sind nicht enthalten.
9.7 Bei der Übergabe prüft der Käufer die Produkte und die Installation. Der Käufer akzeptiert die Lieferung der Produkte und Installation durch Unterzeichnung des Übergabeprotokolls.
9.8 Wenn für die Überwachung der Produkte eine Internetverbindung erforderlich ist, wird Jonge Technik Nachhaltige Gesamtlösungen alles daran setzen, die Verbindung bei der Übergabe hergestellt zu haben. Sollte dies nicht gelingen, führt Jonge Technik Nachhaltige Gesamtlösungen diese Aufgabe so schnell wie möglich durch. In keinem Fall haftet Jonge Technik Nachhaltige Gesamtlösungen für Probleme, die mit einer unterbrochenen oder schlechten Internetverbindung in Verbindung stehen.
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